Was die Beteiligung der luxemburger Bürger an politischen Entscheidungen
anbelangt, können wir uns im Vergleich mit 32 europäischen Ländern
nicht als sehr fortschrittlich rühmen. Das „Initiative & Referendum
Institut Europe IRI “
( www.iri-europe.org ) welches einen “Länderindex zur Volksgesetzgebung
2002“ erstellt hat bescheinigt Luxemburg eine Platzierung im letzten Viertel,
gefolgt nur noch von Rumänien, Portugal, Bulgarien, Malta, Zypern
und der Türkei. Zur Einstufung heisst es: “Die Ängstlichen.
- Die politischen Eliten in den Ländern ... scheinen sich vor der
politischen Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger zu fürchten,
sei es aus Angst vor einer Machtteilung oder historischen Erfahrungen.
Immerhin existieren hier noch einzelne rechtliche I&R (Initiative und
Referendum) Ansätze, die für eine Verbesserung genutzt werden
können. “ Und weiter, bezogen auf die spezifische Ländersituation
:“Zwar hat das Grossherzogtum seine staatliche Unabhängigkeit einer
quasi-direktdemokratischen Bewegung (Petitionsbewegung der 1860er Jahre)
zu verdanken. Im Unterschied etwa zum Fürstentum Liechtenstein(als
eines der ersten der Liste) bleiben die Impulse zu mehr Volksrechten in
Luxemburg aber schwach.“
Hier wäre es nun angebracht und möglich, mit relativ einfachen
Mitteln unsere Demokratie in grössere Bürgernähe zu bringen
indem man den Bürgern das Recht gibt selbst ein Referendum einzufordern
(Initiativrecht) und damit unseren Tabellenplatz auf diesem Gebiet wesentlich
zu verbessern.
Das scheint aber nicht im Sinne von Politikern wie z.B. dem sozialistischen
Parteipräsidenten zu sein, der in Zusammenhang mit einem möglichen
Zukunftskonvent, in einem Revue-Interview sagte: „Das hat damit zu tun,
dass wir uns als gewählte Volksvertreter ernst nehmen. Das Parlament
muss das, was die Zukunft des Landes betrifft, selbst ausarbeiten und durchziehen.
Hier sind wir wieder beim Primat der Politik, das uns sehr wichtig ist.
Beim Zukunftskonvent hätten die gewählten Volksvertreter das
Sagen mit anderen teilen müssen.“
Das scheint die Hauptangst der Politiker zu sein, die um ihre Macht
bangen. Sind aber laut unserer Verfassung nicht die Bürger der „Souverain“
im Staat ("La puissance souveraine réside dans la Nation", art.
32) ? Es ist an der Zeit, dass die Bürgergesetzgebung als sinnvolle
Ergänzung der parlamentarischen Demokratie eingeführt wird. Bürgergesetzgebung
appelliert an die repräsentativ verfaßten Staatsorgane, Kompetenzen
abzugeben, sie appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung
zu übernehmen. Ein Gemeinwesen lebt davon, dass viele Menschen Verantwortung
dafür übernehmen. Das führt zu einer Stabilisierung der
Demokratie. Zu Stein gewordene Strukturen der parlamentarischen Demokratie
werden durch direktdemokratische Instrumente aufgelockert. Vor Bürgerentscheiden
und Referenden finden ausführliche öffentliche Diskussionen statt.
Sachargumente treten in den Vordergrund. Es ist wichtiger, was jemand sagt
und weniger wichtig, wer etwas sagt.
Die « Initiativ fir Demokratie-Erweiderung » a.s.b.l. (www.demokratie.lu)
hat sich zum Ziel gemacht die Entwicklung unserer Demokratie voranzutreiben.
So hat zum Beispiel die Initiative, parallel zum Regierungsvorschlag zur
Einführung einer Volksgesetzgebung und der Regelung der Referenden
in Luxemburg (Projet de loi 5132), einen Alternativvorschlag für eine
dreistufige Bürgergesetzgebung ausgearbeitet, nicht zuletzt um die
Diskussion zum Thema zu befruchten. Schon in den 80erJahren als die „Biergerinitiativ
fir Direkt Demokratie“ einen Vorschlag vorlegte, äusserten sich laut
Ilres-Umfrage 76 % der Bürger positiv Referenden gegenüber.
Bürgergesetzgebung hat gegenüber von oben verordneten Referenden
den Vorteil weniger gegenüber Demagogie und Parteimanipulation anfällig
zu sein. Mit der dreistufigen Bürgergesetzgebung können Bürgerinnen
und Bürger Gesetzentwürfe vorschlagen. 0,2 % der Stimmberechtigten
können, laut dem eingebrachten Vorschlag, einen Gesetzentwurf im Parlament
einbringen (Bürgerinitiative). Die Bürger müssen im
Rahmen dessen entscheiden können, was auch das Parlament an Gesetzen
beschliessen kann. Wenn der Gesetzentwurf nicht beschlossen wird, können
2% der Stimmberechtigten (wie in der Schweiz und den USA üblich)
binnen eines halben Jahres eine Abstimmung fordern (Bürgerbegehren).
Es entscheidet wie bei einer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
(Bürgerentscheid). Das Parlament hat das Recht, einen eigenen Gesetzentwurf
zur Abstimmung zu stellen (sog. Konkurrenzvorlage). Vor der Abstimmung
erhält jede Bürgerin und jeder Bürger ein Abstimmungsbuch,
das über die zu entscheidenden Vorlagen informiert. Wie die amtlichen
Mitteilungen werden Gesetzentwurf und zu gleichen Teilen die Stellungnahmen
der Initiatoren und des Parlamentes in den Medien veröffentlicht.
Eine Mindestbeteiligung (Quorum) für die Verbindlichkeit des Resultates
ist unangebracht (gibt es weder in der Schweiz noch den USA), damit nicht
Boykotteure wie z.B. in Italien das Sagen haben!
In Italien ist eine Mindestbeteiligung von 50% der Wahlberechtigten
vorgeschrieben. 1999 scheiterte eine Bürgerabstimmung zum Wahlrecht,
weil die Gegner den Boykott ausriefen. 91% stimmten für die Reform.
Doch das Quorum wurde mit einer Beteiligung von 49,6% knapp verfehlt. 25
Mio. Stimmen landeten im Papierkorb. Obwohl nur wenige mit "Nein" stimmten,
setzten sich die Gegner durch. Eine absurde Situation: Wären einige
tausend Nein- Stimmen mehr in der Urne gelandet, hätte die Ja- Seite
gewonnen.
Einige Vorteile von direkter Demokratie seien hier angeführt:
° Mit dem Recht auf Bürgerabstimmung könnten die Wähler
ihre Stimme viel differenzierter zum Ausdruck bringen: Z.B. kann ein Bürger
oder eine Bürgerin eine Partei wählen, aber beim Bürgerentscheid
- anders als "ihre" Partei – für/gegen etwas stimmen.
° Der "Blankoscheck" Wahl reicht nicht aus!
° Bürgerbegehren machen Druck für notwendige Reformen.
° Bürgerabstimmungen decken Widersprüche zwischen Politikern
und Wählern auf.
° Die Weichen für die kommenden Generationen werden heute
gestellt. Renten, Atomenergie, Abfallwirtschaft, Umwelt, Gentechnik, Welthandel
und Europa werden auch unsere Kinder und Enkel beschäftigen. Weitreichende
und häufig nicht mehr rückgängig zu machende Entscheidungen
brauchen eine breite Basis. Weil niemand ihre Folgen genau vorhersagen
kann. Keine Regierung und kein Parlament kann hierfür allein die Verantwortung
übernehmen. Es bedarf eindeutiger Entscheidungen des Souveräns,
der Bürgerinnen und Bürger.
° Direkte Demokratie ist eine riesige Bildungsveranstaltung.
° Wer gefragt wird, wendet sich nicht ab.
° Bürgerabstimmungen stärken das Parlament. Heute trifft
die Regierung die wichtigen Entscheidungen. Das Parlament nickt oft nur
noch ab. In der Bürgerabstimmung spielt das Parlament eine wichtige
Rolle: Es kann den Bürgern - in Konkurrenz zu einer Initiative aus
dem Volk - einen eigenen Vorschlag vorlegen.
° Die Menschen werden an Problemlösungen beteiligt! Mit der
direkten Demokratie kann die Kompetenz vieler Bürgerinnen und Bürger
zum Wohle der Gesellschaft genutzt werden.
° Politischer Wettbewerb führt zu besseren Ergebnissen! Dadurch,
dass mehr Menschen die Möglichkeit bekommen, ihre Ideen vorzustellen,
steigen die Chancen, Probleme zu lösen. Ideen treten zueinander in
Wettbewerb und können sich gegenseitig befruchten. Mehr Interessierte
denken mit, mehr verschiedene Experten können gehört werden.
Durch diesen Ideenwettbewerb kann sich niemand auf seiner Machtposition
ausruhen. Resignation und politischer Gewalt wird der Boden entzogen!
Die Akzeptanz politischer Entscheidungen wird erhöht!
Folgende Gegenargumente werden, besonders gern von den Politikern gegen
direkte Demokratie angeführt: “Viele Sachfragen sind für die
Bürger zu komplex! Dann wird die Todesstrafe eingeführt! Die
Bürger sind leicht manipulierbar ! Extremisten können den Bürgerentscheid
mißbrauchen! Minderheiten zwingen der Mehrheit ihren Willen auf!
Direkte Demokratie ist langsam und teuer! Es kann doch nicht über
alles abgestimmt werden! Die bisherigen Bürgerrechte reichen völlig
aus! Probleme werden auf Ja-/Nein-Entscheidungen verkürzt! Die Verantwortlichkeiten
werden verwischt!“ Alle diese Argumente sind nicht stichhaltig oder wurden
bereits in der Praxis widerlegt. Der Vorschlag zur Bürgergesetzgebung
und die Argumentation für bzw. die Gegenargumentation gegenüber
Bedenken dieser Art der Bürgerbeteiligung, sind bei den Unterzeichneten
zu beziehen. Reaktionen sind erwünscht ( email: idd@mtk.lu ).
National versucht die Initiative eine breite Unterstützung von
der von Ihnen mitbegründeten Plattform „Letzebuerger Sozialforum“
(www.forumsocial.lu) zu finden. Auf europäischer Ebene ist sie Erstunterzeichner
der „European Referendum Campaign“ ( www.european-referendum.org ), die
versucht die zukünftige europäische Verfassung in jedem
Land der EU durch ein Referendum zu ratifizieren.
Wenn die Politiker wirklich etwas gegen die Politikverdrossenheit tun
wollen, so müssen sie die Bestrebungen unterstützen, welche die
Bürgerbeteiligung ausbauen anstatt die Bürger lediglich
aufzuordern, alle fünf Jahre einen Blankoscheck auszustellen, um sie
dann sogleich wieder in der Machtlosigkeit versinken zu lassen.
A+J fir www.demokratie .lu