Die Diskussion über die gesetzliche Anerkennung des Berufes des Psychotherapeuten läuft in den meisten europäischen Ländern auf vollen Touren. Seit zwei Jahren trifft sich auch in Luxemburg, auf Anregung des Gesundheitsministers, eine Arbeitsgruppe zur Lösung der Frage des Ausübens psychotherapeutischer Tätigkeiten durch Nichtmediziner . Das Ministerium war in dieser Gruppe vertreten durch Dr. Bache und H. Konsbruck, die Ärzte durch die Psychiater H.Frisch und H.Jacoby und die Nichtmediziner durch zwei Psychologen aus der SLPCP (erstaunlicherweise der therapeutische Verein mit der geringsten Mitgliederzahl), nämlich Frau Hoffmann und H.Pregno. H.Groff , Mitglied der GPF-LGwG hat sich Ende 1997 aus dieser Arbeitsgruppe und aus der SLPCP zurückgezogen , da er die Interessen der meisten Kollegen nicht mehr gewahrt sah und der besprochene Text ihm zu « psychiatrielastig wurde », was viele damals nicht hören wollten weder in der SLP noch in der SLPCP (Vgl. PSYNFO 74-75 herausgegeben von SLP und GPF-LGwG). Das Dokument der Arbeitsgruppe liegt nun Ende 1998 als « Avant-projet de règlement grand-ducal » vor, um auf den Instanzenweg zu gehen (Avis des Collège médical und des Conseil sup.de certaines professions de santé ; Assentiment de la commission de travail de la Chambre des Députés ; Conseil d’Etat entendu en son avis). Leider bewahrheiten sich die schlimmsten Befürchtungen, wie das bereits aus dem « Exposé des motifs » hervorgeht: « Des psychologues diplômés se sont de plus en plus consacrés aux activités du domaine de la psychiatrie extra-hospitalière et ceci sous l"autorité de psychiatres. « Psychologisch-orientierte Therapeuten arbeiten vor allem mit Menschen mit z.B. Isolationsproblemen, Depressionen, Angst- oder Zwangsverhalten und all diese Probleme zu psychiatrisieren ist einfach unverantwortlich. Für die Anerkennung als Psychotherapeut scheinen sich nur von Psychiatern ausgebildete Analytiker zu eignen (« expérience professionelle d"au moins 6 mois au sein d"un service de psychiatrie », »accomplir 300 à 500 heures de psychothérapie », « supervision auprès de psychothérapeutes formateurs dont un est obligatoirement un médecin spécialiste en psychiatrie »).
Die beiden in Luxemburg tätigen Vereinigungen im psychotherapeutischen
Bereich (LGIPA und GPF-LGwG) wurden jetzt vom « Ministère
de l’Education Nationale et de la Formation Professionnelle » gebeten,
ihre Stellungnahme zum vorliegenden Text abzugeben. Welche Vorteile
eine ausgewogene gesetzliche Reglung bringen könnte, ist jedem klar
: Schutz des Klienten vor unseriösen Angeboten und Rückerstattung
durch die Krankenkassen. Aber bringt dieses Sytem nur Vorteile oder kommt
es etwa zu spät, wie es folgender Artikelauszug aus «
Psychologie Heute » erschienen im Oktober 1997 (S.14f.), andeutet
: « Die etablierte Psychotherapie sorgt sich über ihre Zukunft.
Sie möchte ein Psychotherapie-Gesetz installieren, das ihren Stellenwert
neben der Schulmedizin absichert. Die Diskussion um Inhalt und Form dieses
Gesetzes nimmt die Vertreter der Zunft so in Anspruch, dass sie offensichtlich
nicht bemerken, wie ihnen langsam aber sicher ernsthafte Konkurrenz erwächst.
Alternatieve Anbieter auf dem Gesundheits- und Esoterikmarkt erleben einen
Boom wie noch nie – doch die psychotherapeutische Forschung interessiert
sich bislang nur wenig für das Geschehen jenseits ihrer Profession.
Eine neue Studie, durchgeführt von Walter Andretzky, füllt diese
Lücke. … Die Ergebnisse der Andretzky-Studie sind geeignet, die seriösen
Psychotherapie-Anbieter nervös zu machen. Denn was nutzt das ausgefeilteste
Psychotherapie-Gesetz, wenn das Klientel der « Seriösen »
diesen längst den Rücken gekehrt hat ? » . Zu der Frage
der Vorteile äussert sich Eugene Gendlin, der Vater des Focusing,
und nach Carl Rogers und als dessen Nachfolger der bekannteste Vertreter
der Klientenzentrierten Gesprächspsychotherapie, in einem Interview
das in « Psychologie Heute » im September 1997 (S . 30f.) abgedruckt
wurde und aus dem im Anhang ein Auszug hier zitiert wird. Diese Ueberlegungen
aus Deutschland sollen auch hier zum Nachdenken anregen. An allen Betroffenen
, seien es Klienten oder Psychotherapeuten, ist es nun sich ihre eigene
Meinung zu bilden und diese aktiv zu vertreten.