Unabhängig davon, ob der Vorschlag für den bestehenden
EU-Verfassungsentwurf , der ein Kompromiss auf dem kleinstmöglichen
Nenner ist, angenommen wird oder nicht, wird in dem derzeitigen Dilemma
der EU deutlich, dass ein auf der Höhe der Zeit angesetzter Alternativvorschlag
von unten, unumgänglich erforderlich ist und aus der Souveränität
der Rechtsgemeinschaft, der Bürgerschaft der EU, hervorgehen muß.
Der Staatsrat bezweifelte in seiner Stellungnahme, ob der vorliegende Vorschlag
die Vorgaben von Laeken zur Gebühr erfüllt und Herr Juncker antwortet
auf die Frage „Herr Premierminister, sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis
des Europäischen Verfassungskonvents ?“ einfach mit „Nein“ ! (Spiegel
25/2003)
Am 29. April 2005 während des Hearings im Parlament
wurde von unserem Vertreter Alfred Groff, in Bezug auf die EU-Verfassung
gesagt, dass direkte Demokratie mit Volksgesetzgebungsmöglichkeiten
komplementär zur parlamentarischen Demokratie im Rechtsbereich, im
Bereich der Politik erforderlich ist. „Hier geht es auch um gleichenberechtigten
Zugang aller Meinungen in den Medien im Laufe einer solchen Prozedur. Im
Prozess des Verfassungsvertrages wären ein Bürgerkonvent, parallel
zum offiziellen Vertreterkonvent, statt einer Email-Plattform eine wichtige,
ja notwendige Lösung. Dazu mehr unter www.eu21.willensbekundung.net
(IG-EuroVision) oder www.demokratie.lu.“
Mitte Mai reagierte der Europaparlamentarier Robert Goebbels im Bezug
auf die Bürger-Hearings in unserem Parlament, wie folgt: „Direkte
Demokratie, wie beispielsweise in der Forderung nach einem Verfassungskonvent
unter Beteiligung aller Bürger ausgedrückt, bleibt ein Ding der
Unmöglichkeit.“ Er meint die Komplexität der modernen Gesellschaft
erfordere Sachverstand. Diese Begründung zeigt, - wie wir meinen,
- eine erstaunliche Überheblichkeit der Politiker gegenüber den
Bürgern. Eine „direkt demokratische“ Informationskampagne und einem
gleichberechtigten Dialog würden sicher nicht zu schlechteren Resultaten
führen, wie die parteipolitisch gefärbte Vorgehensweise die jetzt
gang und gäbe ist. Dass es Wege gibt alle Bürger auch über
Sachfragen mit Erfolg und Kostenersparnissen einzubinden zeigt ansatzweise
das Schweizer Modell. Dass auch eine grössere Anzahl Bürger kein
Hindernis ist, beweisen Beispiele aus US-amerikanischen Staaten, wo teilweise
aufs Internet für Abstimmungen zurückgegriffen wird.
Also keine falschen Ängste!
Aber, wie soll es weiter gehen im Verfassungsdilemma der EU?
„Man glaubt doch nicht im Ernst, dass 25 Länder die seit 2001
an dieser Verfassung arbeiten jetzt plötzlich einen besseren Kompromiss
finden würden, der alle Wünsche von links bis rechts über
die Mitte erfüllen würde?“ meint Ben Fayot am 16.Juni 2005.
Recht hat er wenn der Prozess einzig und allein in den Händen der
Berufspolitiker bleibt, die gewohnt sind, faulen Kompromissen, die zuvor
in kuhhandelähnlichen Prozeduren (man erinnere sich an Herrn Junckers
Worte im oben zitierten Interview. „Ich habe noch keine dunklere Dunkelkammer
gesehen als den Konvent“) ausgearbeitet wurden und die ihnen dann von ihren
Wortführern vorgelegt werden, um wie darauf geeichte Automaten zuzustimmen
und über die Köpfe der betroffenen Menschen hinweg
Beschlüsse zu fassen.
Wir dagegen wollen, dass ein europäischer "Bürger-Konvent"
einen oder mehrere Gegenvorschläge ausarbeiten, die den Menschen in
den Mittelpunkt stellt und nicht die rein profitorientierte Wirtschaft
oder die Art oben beschriebener Kompromisse . Nach ausführlicher Aufklärung
und Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern der EU könnten
die Vorschläge verschiedener politischer Alternativen und der Zivilgesellschaft
in einer direktdemokratischen Abstimmung vorgelegt werden. Wir schlagen
einen alternativen Ansatz von unten für eine Konstitution der Europäischen
Union vor, in dem es uns vor allem darum geht, einen neuen historischen
Ausgangspunkt zu begründen.
In dem, vom Konvent der EU vorgelegten Verfassungsentwurf sind nämlich
keine längst überfälligen, strukturellen Innovationen für
die Funktionen des regierenden Staates, der Wirtschaft, der Sozialsysteme,
des Geldes oder der Kultur (Bildung, Wissenschaft, Kommunikationssysteme,
Medien) berücksichtigt. Der vorliegende, konventionelle Verfassungsvertrag
hätte sowieso nur eine unzulängliche Grundlage, um im 21.Jahrhundert
auf bestmögliche Weise für den sozialen Fortschritt und Frieden
der Menschheit zu wirken. Denn wir dürfen nicht länger an dem
zentralen, historischen Problem vorbeisehen, das aus der Spannung zwischen
einerseits Privatkapitalismus und anderseits Staatskommunismus bestand
und das mit dem politischen, ökonomischen und ideologischen Bankrott
des Kommunismus noch längst nicht gelöst ist. Die große
Herausforderung und Aufgabe der Europäischen Union wird es sein, den
heutigen Kapitalismus in seiner krankhaften, neoliberalen und unsere sozialen
Systeme zersetzenden Erscheinungsform (Geldspekulation, Polarisierung von
Arm und Reich u.s.w.) zu überwinden und die Verwirklichung eines zeitgeschichtlich
und entwicklungsgemäß notwendigen dritten Weges einzuleiten.
Das Europa des 21. Jahrhunderts muß seine gesellschaftliche Werteordnung
auf die längst noch nicht verwirklichten Ideale gründen, die
in Europa seit dem Beginn der demokratischen Epoche mit dem Anspruch auf
»Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit« allgemeine Anerkennung
gefunden haben. Das heißt, eine freie, kreative, kulturelle Entfaltung
des Einzelnen, mehr Beteiligungsrechte der Bürger an den politisch-rechtlichen
Entscheidungen und eine solidarisch-assoziative Wirtschaft, die die Bedürfnisse
der Menschen befriedigt und nicht diejenigen des Kapitals. Dies sind die
wichtigsten Grundpfeiler des vorzuschlagenden „Gegenentwurfs von unten“.
Demokratie a.s.b.l. (Initiativ fir Demokratie-Erweiderung; www.demokratie.lu)