Charta der Menschenrechte Artikel 26.3: „In erster
Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kinder zuteil werdenden
Bildung zu bestimmen.“ Artikel 26.1: „...Der Unterricht muss in den in
den Elementar – und Grundschulen unentgeltlich sein. ...“ Daraus ergibt
sich eine staatliche Verpflichtung gegenüber allen Schultypen (ob
privat oder staatlich), welche die Bildung der Kinder und Jugendlichen
im Sinne der Menschenrechte Artikel 26.3 garantieren. „ Die Ausbildung
soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und dir
Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele
haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen
allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern
und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des
Friedens begünstigen“.
Hat Luxemburg die Menchenrechtscharta unterzeichnet
oder nicht? Ist letzteres der Fall, erübrigen sich folgende Bemerkungen.
Anderenfalls muss man sich fragen wieso jetzt, nachdem der Staat endlich,
durch die im neuen Schulgesetz verankerte Unterstützung der nicht-
staatlichen Schulen in privater- oder freier Trägerschaft, einen
Schritt in die richtige Richtung zu tun gedenkt, aus politischen und gesellschaftlichen
Kreisen ein lautstarkes Lamentieren anhebt. Der Staat hat die Pflicht die
Bildung zu garantieren. Er hat jedoch nicht das Recht die Art der Bildung
vorzuschreiben. In diesem Sinne ist der Staat nur verpflichtet die Bildung
im Sinne der Charta der Menschenrechte zu übernehmen für den
Fall wo es keine anderen Angebote gibt. Daraus ergibt sich dass nichtstaatliche
Schulen vom Staat ermöglicht und gefördert werden müssen.
Wer hiermit nicht einverstanden ist handelt gegen den Sinn der Menchenrechtscharta.
– Aber es gibt auch weniger theoretische Gründe.
Eltern deren Kinder nichtstaatliche Schulen besuchen
leisten hierfür meist einen hohen finanziellen Beitrag. Sie geben
ihre Kinder nicht unbedingt in freie Schulen weil sie sich das gut leisten
können, sondern verzichten oft auf andere Annehmlichkeiten ( Grösseren
Wagen, Zusatzpensionsversicherung, Fernreisen etc.). Sie wollen ihr
Recht auf freie Wahl der Bildung nutzen, und sind bereit dafür finanzielle
Opfer auf sich zu nehmen. Auch diese Eltern sind Steuerzahler, leisten
ihren Beitrag zur staatlichen Bildung, dabei sind die Beiträge zu
nichtstaatlichen Schulen nicht einmal steuerbefreit.
Die Mäkelei um die Zuschüsse für
nichtstaatliche Schulen scheinen mir allenfalls politische Grabenkämpfe
zu sein denn ich meine den politischen und gesellschaftlichen Akteuren
unterstellen zu können dass ihnen die Menschenrechte ein Anliegen
sind, andernfalls sie in unserer Demokratie fehl am Platze wären.
Es wurde ein privates Kongregationsspital mit überwiegend
staatlichen Mitteln in Milliardenhöhe finanziert, unter Mitwirkung
eben jener Akteure welche jetzt so vehement die staatliche Förderung
der Privatschulen ablehnt! Hier soll der Zweck sein die Gesundheit der
Patienten zu erhalten oder wieder herzustellen. Welche methodischen Wege
dazu beschritten werden unterliegt keiner Diskussion. In derselben Logik
muss man auch die Bildung sehen.
Solange nicht feststeht dass die privaten Schulen
ihre Bildungsverpflichtung nicht erfüllen erübrigt sich diesen
kleinliche Geplänkel. Noch hat niemand den Beweis erbracht dass die
staatlichen Schulen die Bildungsziele besser erreichen als die nichtstaatlichen
Einrichtungen. Das Gegenteil könnte angenommen werden, ansonsten Eltern
keine derartigen finanziellen Opfer auf sich nehmen würden. Durch
Abschaffen der privaten Schulen wären auf ganz natürliche Art
die staatlichen Schulen die Besten.
Im Hinblick auf die in den letzten Tagen angelaufene unsägliche
Kampagne gegen das neue Schulgesetz möchte ich alle Schulen in privater
Trägerschaft auffordern sich zusammenzutun um diesem populistischen
Agieren argumentativ entgegenzutreten.
John Lippert
Lippertj@pt.lu