Die freie Wahl der Bildung ist ein Menschenrecht!

    Charta der Menschenrechte Artikel 26.3: „In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kinder zuteil werdenden Bildung zu bestimmen.“ Artikel 26.1: „...Der Unterricht muss in den in den Elementar – und Grundschulen unentgeltlich sein. ...“ Daraus ergibt sich eine staatliche Verpflichtung gegenüber allen Schultypen (ob privat oder staatlich), welche die Bildung der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Menschenrechte Artikel 26.3 garantieren. „ Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und dir Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen“.
    Hat Luxemburg die Menchenrechtscharta unterzeichnet oder nicht? Ist letzteres der Fall, erübrigen sich folgende Bemerkungen. Anderenfalls muss man sich fragen wieso jetzt, nachdem der Staat endlich, durch die im neuen Schulgesetz verankerte Unterstützung der nicht- staatlichen Schulen in privater-  oder freier Trägerschaft, einen Schritt in die richtige Richtung zu tun gedenkt, aus politischen und gesellschaftlichen Kreisen ein lautstarkes Lamentieren anhebt. Der Staat hat die Pflicht die Bildung zu garantieren. Er hat jedoch nicht das Recht die Art der Bildung vorzuschreiben. In diesem Sinne ist der Staat nur verpflichtet die Bildung im Sinne der Charta der Menschenrechte zu übernehmen für den Fall wo es keine anderen Angebote gibt. Daraus ergibt sich dass nichtstaatliche Schulen vom Staat ermöglicht und gefördert werden müssen. Wer hiermit nicht einverstanden ist handelt gegen den Sinn der Menchenrechtscharta. – Aber es gibt auch weniger theoretische Gründe.
    Eltern deren Kinder nichtstaatliche Schulen besuchen leisten hierfür meist einen hohen finanziellen Beitrag. Sie geben ihre Kinder nicht unbedingt in freie Schulen weil sie sich das gut leisten können, sondern verzichten oft auf andere Annehmlichkeiten ( Grösseren Wagen, Zusatzpensionsversicherung, Fernreisen etc.). Sie wollen  ihr Recht auf freie Wahl der Bildung nutzen, und sind bereit dafür finanzielle Opfer auf sich zu nehmen. Auch diese Eltern sind Steuerzahler, leisten ihren Beitrag zur staatlichen Bildung, dabei sind die Beiträge zu nichtstaatlichen Schulen nicht einmal steuerbefreit.
    Die Mäkelei um die Zuschüsse für nichtstaatliche Schulen scheinen mir allenfalls politische Grabenkämpfe zu sein denn ich meine den politischen und gesellschaftlichen Akteuren unterstellen zu können dass ihnen die Menschenrechte ein Anliegen sind, andernfalls sie in unserer Demokratie fehl am Platze wären.
    Es wurde ein privates Kongregationsspital mit überwiegend staatlichen Mitteln in Milliardenhöhe finanziert, unter Mitwirkung eben jener Akteure welche jetzt so vehement die staatliche Förderung der Privatschulen ablehnt! Hier soll der Zweck sein die Gesundheit der Patienten zu erhalten oder wieder herzustellen. Welche methodischen Wege dazu beschritten werden unterliegt keiner Diskussion. In derselben Logik muss man auch die Bildung sehen.
    Solange nicht feststeht dass die privaten Schulen ihre Bildungsverpflichtung nicht erfüllen erübrigt sich diesen kleinliche Geplänkel. Noch hat niemand den Beweis erbracht dass die staatlichen Schulen die Bildungsziele besser erreichen als die nichtstaatlichen Einrichtungen. Das Gegenteil könnte angenommen werden, ansonsten Eltern keine derartigen finanziellen Opfer auf sich nehmen würden. Durch Abschaffen der privaten Schulen wären auf ganz natürliche Art die staatlichen Schulen die Besten.
   Im Hinblick auf die in den letzten Tagen angelaufene unsägliche Kampagne gegen das neue Schulgesetz möchte ich alle Schulen in privater Trägerschaft auffordern sich zusammenzutun um diesem populistischen Agieren argumentativ entgegenzutreten.

John Lippert
Lippertj@pt.lu