Kurzer Rückblick auf die Geschehnisse im Bereich der Heimplazierungen in den 90er Jahren
Einen geschichtlichen Rückblick sowie einen Überblick
über das Heimwesen in den 80er Jahren in Luxemburg ist in einem Artikel
von VANDIVINIT im Buch „Aktuelle Probleme Jugendlicher in Europa“ und in
den kommentierten Jahresberichten des „Centre d’Information et de Placement“
(CIEP) zu finden.
Im Jahre 1991 wurde die Auflösung des „Centre d’Information et
de Placement“ beschlossen . Im Jahr darauf nahm die „ Commission Nationale
d’Arbitrage en matière de Placements „ (CNAP) ihre Arbeit auf. Das
Jugendschutzgesetz vom 10.8.92 trat in Kraft. 1995 beauftragte die „Association
des Directeurs des Centres d’Accueil“ (ADCA) eine Arbeitsgruppe, die Aufnahmeprozeduren
von Minderjährigen in Heimen zu analysieren. 1997 wurde das
« Projet de loi portant sur la promotion des droits de l’enfant et
la protection sociale de l’enfance » veröffentlicht. 1997/1998
arbeitete die « Commission Ad Hoc pour la promotion des droits de
l’enfant », die vom Familienministerium institutionalisiert wurde
, die « Charte des droits de l’enfant en matière de placement
» (Charta) aus. Ende 1998 gab die ADCA mit der Sozialarbeitervereinigung
ANAHSASIG eine Publikation (das „Weissbuch“: L’accueil jour et nuit de
mineurs) mit Statistiken, Feststellungen, Überlegungen und Perspektiven
über die Tag- und Nachtplazierungen heraus. Anfang 1999 trat das ASFT-Gesetz
(Relations état-organismes sociaux, familiaux et thérapeutiques)
in Kraft. Anfang und Ende des Jahrzehnts gab es einige Artikel zum Thema
„Heime“ (ACHTEN & BRANDHORST; E.T. & F.N.; GROFF ; HARTMANN-HIRSCH
; HEINTZ, OTH & PREGNO; KIRCH-PAUWELS; SOISSON; WAGNER ) * auf die
im Artikel näher eingegangen wird.
Am Anfang einige Zahlen
Ende 1990 waren, wie dem Jahresbericht des „Centre d’Information et de Placement (CIEP)“ zu entnehmen ist, 367 grösstenteils Minderjährige in den Kinder- und Jugendheimen untergebracht (ohne die Notunterbringungen und die Plazierungen in den Erziehungsheimen). Am 30.6.1997 gab es, laut Weissbuch, 391 Minderjärige in den gleichen Institutionen. Es gab in den 90er Jahren sowohl in den Kinder-und Jugendheimen, wie auch in den „Dépannage“heimen, den sogenannten FADEPS (46 Plazierte Ende 1996) und in den « Centres Socio-Educatifs de l’Etat » (126 Plazierte Mitte 1997), den umbenannten Erziehungsheimen, eine Zunahme der Plazierungen. In Luxemburg sind laut der Sozialarbeitervereinigung ANAHSASIG 2% der Kinder plaziert, ein viel höherer Prozentsatz als in anderen europäischen Ländern. Dazu muss man dann noch die Plazierungen in spezialisierten Zentren im Ausland (laut der Abteilung „Education Différenciée“ des Erziehungsministeriums gab es deren 1997 mindestens 46) hinzurechnen sowie die Minderjährigen in der Strafvollzugsanstalt Schrassig.
Laut dem „Service Central d‘Assistance Sociale“ (SCAS) gab es von September 95 bis September 1996 41 Minderjährige im Gefängnis, eine neue meiner Ansicht nach bedenklich steigende Tendenz in den 90er Jahren, wobei der Jüngste 12 Jahre alt war. Im gesamten Jahr 1989 wurden nur 54 Minderjährige vom CIEP in Heime plaziert, wogegen es vergleichsweise im Zeitraum vom 1.1.96 bis zum 30.6.97 schon 64 Neuaufnahmen allein in den Erziehungsheimen in Dreiborn und Schrassig gab !
Im gleichen Zeitraum kamen die meisten Neuaufnahmen in Heimen aus FADEPS, wo die Kinder und Jugendlichen erst für einige Wochen oder Monate untergebracht wurden, was einen doppelten Milieuwechsel für die Betroffenen mit sich bringt, möglicherweise mit einem definitiven Vertrauensverlust. Es bleibt vor allem festzuhalten, dass es in den letzten zehn Jahren, trotz vermehrter Diskussion über Alternativen, Kurzplazierungen und Familienarbeit eine deutliche Zunahme der Heimplazierung von Minderjährigen gibt.
Das Weissbuch berichtet, dass 89% der Plazierungen übers Jugendgericht
(1997) getätigt werden. 1990 waren es nur 42%, also gab es mehr als
eine Verdopplung in nur wenigen Jahren. Ein Vergleich der « Enquêtes
sociales effectuées par rapport à des mineurs en danger »
vom SCAS spricht die gleiche deutliche Sprache : 274 Minderjährige
waren es 1990 und 587 im Jahre 1997.
1. Die Auflösung des CIEP und die Institutionalisierung der CNAP
Die Möglichkeit sich auf eine von allen Beteiligten anerkannte
Kommission (CNAP) berufen zu können, die im Falle von Unstimmigkeiten
bei der Plazierung eines Kindes oder bei der Unmöglichkeit einen adäquaten
Heimplatz zu finden, den Weg vorgibt, ist sicher sinnvoll. Eine solche
wurde 1992 geschaffen, allerdings nach der Abschaffung der zentralen Beratungs-
und Heimeinweisungsstelle (CIEP), anstatt als zusätzliche Institution
zum CIEP. Die Funktion des CIEP bestand darin, im Falle einer Anfrage auf
Tag- und Nachtunterbringung, die Betroffenen zu informieren und zu beraten,
die Alternativen zu untersuchen und im Falle von der Erforderlichkeit einer
Trennung des Kindes von seiner Familie, die adäquate Lösung in
einer Pflegefamilie oder einem Heim zu finden . Der CIEP bestand aus einem
multidisziplinären Team (Psychologe, Sozialarbeiter, Erzieher, Sekretariat).
Das Problem liegt in dem Ersetzen des CIEP durch ein nur bürokratisch
funktionierendes „Secretariat Permanent“ , mit lediglich zwei Mitarbeitern,
das wie der Name es schon sagt, Sekretariatsarbeiten zu erledigen hat:
Bei Anfragen auf einen Heimplatz wird die Anfrage schriftlich an die Heime
mit einem freien Bett weitergeleitet. Warum der CIEP abgeschaffen wurde,
darüber kann man nur spekulieren. War er zu unbequem, da er mit den
Betroffenen in direktem Kontakt stand, alle Behauptungen hinterfragte und
nicht eine reine Exekutive der Justiz und der Heimvereinigung war ? HARTMANN-HIRSCH
Claudia analysiert die Ablösung des CIEP durch die CNAP näher
in ihrem Bericht an die Europäische Kommission. Schon im August 1992
schrieben HEINTZ, OTH & PREGNO in einem Leserbrief in dieser
Zeitung : « L’on ne peut que regretter que le concept élaboré
par un groupe de travail ne tienne pas suffisamment compte de la dimension
sociale et humaine des enjeux et s'inspire plus de la gestion burocratique
de dossiers: le passage d’un enfant de sa famille dans un centre
d’accueil pourra-t-il jamais se faire de façon codifiée à
l’image du passage d’une lettre à la poste qui transite entre un
envoyeur et un destinataire. Rarement aura-t-on assisté à
autant de tohu-bohu et de confusion que durant les premiers mois de son
application. » Im August 1998 hielt WAGNER fest: « Von Seiten
der Praxis wurde und wird die Ablösung der CIEP durch die CNAP sehr
bedauert (siehe : Zwischenbilanz der Evaluationsstudie des Caritasverbandes
Luxemburg). Der mit dem Wechsel einhergehende Qualitätsverlust ist
nach Aussagen der Heime beachtlich » und SOISSON meinte im April
1999, dass die CNAP «sich aber schon nach ein paar Jahren als Fehltritt
entpuppte. » Im Weissbuch steht : « La procédure
conduisant au placement d’un enfant et mettant en relation les différentes
institutions manque de rigueur et la phase diagnostique est souvent trop
sommaire . Les efforts visant à chercher une solution alternative
au placement en centre d’accueil sont insuffisants». Dort ist auch
zu lesen, dass die Zufriedenheit mit den Aufnahmeberichten des CNAP
von den Heimen als unterdurchschnittlich eingestuft wird. Es wird ebenfalls
auf die dringende Notwendigkeit einer einzigen zuständigen
Instanz, bestehend aus einem multidisziplinärem Team, vor den Heimeinweisungen
hingewiesen.
Diese multidisziplinäre Instanz gab es in der Zeit des CIEP. Was
waren dessen Vorteile? Zuerst die Möglichkeit durch eine genaue
Analyse der Sachlage eine ganze Menge Plazierungen zu vermeiden! Im letzten
„Rapport annuel“ vom CIEP stand zu lesen : « Au cours des 10
dernières années dans plus de 2000 cas (70% des demandes),
où une demande de placement jour et nuit à été
introduite au CIEP, celui-ci a pu être évité. Souvent
la famille pouvait être appuiée par des mesures alternatives
appropiées ». Wie konnte dies bewerkstelligt werden? Der CIEP
war eine Beratungsstelle die multidisziplinär besetzt war. Sie verfolgte
kein Eigeninteresse. Sie war von der Justiz unabhängig und war neutral
in dem Sinne , dass sie von der schlussendlich von den Verantwortlichen
getroffenen Lösung nicht selbst betroffen war. Es ging einzig und
allein um das Auffinden der bestmöglichen unter den zur Verfügung
stehenden Alternativen für den Minderjährigen, und eine Heimplazierung
war nur eine der Möglichkeiten. Für die Betroffenen und deren
Familie konnten die Mitarbeiter des CIEP unabhängige Informationsübermittler
und Berater sein. Jemand hörte ihren Nöten und Ängsten
zu und konnte ihnen oft helfen ihre Rechte wahrzunehmen.
Die professionellen Antragsteller betreffend, erfüllte der CIEP
eine Doppelfunktion. Die Mitarbeiter des CIEP hatten Erfahrungen mit Plazierungen,
kannten alle Alternativen, nicht nur die lokalen, und man konnte von ihnen
erwarten, dass sie über die laufenden Entwicklungen im Sektor informiert
waren (leider nicht immer genügend über die genauen Möglichkeiten
der einzelnen Gruppen, weil Transparenz in den 80er Jahren noch Mangelware
war und oft schwer erkämpft werden musste). Der CIEP hatte also auch
eine Beraterfunktion für den professionellen Antragsteller. Die Erfahrung
zeigte, dass einige Anträge auf falschen Vorstellungen beruhten,
schlecht vorbereitet waren oder auf einer Fehleinschätzung als berüchtigte
« urgence » basierten. Das secrétariat permanent der
CNAP kann all diese Aufgaben, die der CIEP noch gewährleistete, nicht
mehr erfüllen, weil es nicht in ihrem Kompetenzbereich liegt.
2. Die Plazierungen der Justiz
„In vielen Fällen führt die Herausnahme der Kinder aus der Familie sogar zu einer abermaligen Eskalation der Problemlagen. Dies trifft insbesondere auf die Fälle zu, in denen die Massnahmen gerichtlich angeordnet wurden“ schrieb der Heimpädagoge WAGNER im Mai dieses Jahres. Über die Häufigkeit dieser Massnahmen in Luxemburg wurde bereits oben berichtet.
Schon Ende der 80er Jahren, als die ersten FADEPS (foyers d‘accueil
et de dépannage) entstanden, merkte man sehr schnell, dass diese
nicht nur dem Zweck dienten, Familien in Notsituationen auszuhelfen und
Kinder für kurze Zeit aufzunehmen, sondern dass die Justiz dorthin
Kinder plazierte, weil sie so die Prozedur über den CIEP umgehen konnte,
weil Notplazierungen in ein FADEP natürlich ohne CIEP möglich
waren. Die Erziehungsheime in Dreiborn und Schrassig erfüllten ebenfalls
immer öfter den Zweck, möglichst rasch erziehungsschwierige Kinder
abzuschieben. Man kann sich sogar des Eindrucks nicht erwehren, dass es
manchmal mehr um die „Absicherung“ der betroffenen Instanzen ging, als
um das Wohl der Betroffenen. Der Antragssteller gibt die Verantwortung
nach der Meldung eines „Falles“ an die Justiz ab, die dann eine Entscheidung
treffen muss. Das Jugendgericht als Entscheidungsträger kann aber
kaum Fachwissen über psychosoziale und therapeutisch-pädagogische
Belange aufweisen, um ein in dieser Hinsicht fundiertes Urteil zu
fällen. E.T.&F.N meinen, das Jugendschutzgesetz gäbe «
keinen auf die unterschiedlichen Situationen zugeschnittenen Handlungsrahmen
vor, so dass sich der ganze Ermessens- und Entscheidungsspielraum in dem
– im Hinblick auf sozialpädagogische Belange unkundigen – Händen
des Jugendrichters und des Jugendgerichtes befindet. … Juristen können
nur begrenzt die komplexen Problemlagen von benachteiligten Familien, Kindern
und Jugendlichen bewerten, geschweige denn, dass sie die fachliche Kompetenz
besitzen, die Angemessenheit von sozialen Hilfsmassnahmen beurteilen zu
können. » Die Justiz wiederum gibt nach ihrem Urteil die inhaltliche
Verantwortung an die Institutionen ab, für die sie aber nicht zuständig
ist, sondern private Träger und das Familienministerium. Welchen Wert
hat hierbei noch die Interessenslage und Hilfestellung der Kinder und Jugendlichen
? ACHTEN, ehemaliger Vorsitzender der CNAP, und BRANDHORST schreiben
: « Um die Wartelisten, die bei freiwilligen Unterbringungen berücksichtigt
werden müssen, zu umgehen, wird oft der richterliche Weg gewählt,
indem eine Notunterbringung empfohlen wird. » Weiter schreiben sie
« …dass die Nähe zum juristischen System für das soziale
System vor allem im Bereich der Prävention ein Problem darstellt.
Es sei so nur sehr schwer möglich, die für eine präventive
Arbeit notwendige Vertrauensbasis herzustellen ». Dass dem nicht
immer so war, wurde im vorigen Abschnitt erwähnt.
Im gleichen Artikel beanstanden beide Autoren die wiederholt angeprangerte
Tatsache, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, dass Minderjährige
mitunter wegen kleinen Delikten im Gefängnis in Einzelhaft sitzen,
sogar ohne die gesetzlich vorgeschriebene Schulbildung; weiters,
dass den Heimen , laut Artikel 11 des Jugendschutzgesetzes, mit dem Richterspruch
automatisch die Erziehungsrechte der Eltern übertragen werden. Diese
brauchen den Eltern also keine Rechenschaft mehr abzugeben. Dies kann eine
Erleichterung darstellen, schiebt aber sicher einer effizienten Elternarbeit,
wie sie mittlerweile selbstverständlich sein sollte, und über
die im nächsten Abschnitt zu reden sein wird , einen Riegel vor.
3. Alternativen
« Schaffen wir die Kinderheime ab ! » lautete der Titel
von zwei Leserbriefen aus dem Jahre 1992. GROFF führte folgende Alternativen
zur Heimplazierung an: Professionnelle Pflegefamilien, Spezialerzieherische
Kindergruppen, Internate, sozio-edukative, familienstützende, ambulante
Dienste, einen kinderpsychiatrischen Dienst in einer Klinik sowie ein geschlossenes
Erziehungsheim für Kurzaufenthalte. HEINTZ et al. fügen folgende
weitere Alternativen dazu: Kriseninterventionszentrum, intensive Familienarbeit
als Prävention oder zur Verkürzung eines Heimaufenthaltes, Ausweitung
des Pilotprojektes eines therapeutischen Zentrums für verhaltensgestörte
Kinder, um Auslandsaufenthalte zu vermeiden.
Einen kinderpsychiatrischen Dienst gibt es mittlerweile, es fehlt allerdings
noch ein derartiges Angebot für Jugendliche. Kriseninterventionsinitiativen
sind erst im Entstehen. Was ambulante Hilfe in den Familien anbelangt,
so wurde viel darüber geschrieben, es gab Ansätze (u.a. im CIEP)
und Projekte , aber es tat sich nie viel Konkretes. KIRSCH-PAUWELS berichtet
schon über Initiativen diesbezüglich in den 70er und frühen
80er Jahren. Die « assistances éducatives » des SCAS
lassen ebenfalls keine vielversprechende Entwicklung feststellen: 37 neue
Massnahmen gab es im Jahre 1990, 34 neue im Jahre 1997, wobei sich lediglich
eine Vollzeit- und eine Halbzeitkraft um 134 Kinder kümmern.
SOISSON fragt sich wieso ein so reiches Land wie Luxemburg soweit mit familienunterstützenden
Diensten hinterherhinkt. « Der politische Wille, intensiver
Familienarbeit zum Durchbruch zu verhelfen fehlt und dort, wo er sich zaghaft
äussert, scheitert er an den politischen « Realitäten »
(etabliertes Heimwesen, Systemzwänge, usw.) » Weiter schreibt
er : « Der Versuch, die Rechte des Kindes in der Heimerziehung besser
abzusichern (z.B. durch eine regelmässige Überprüfung der
Einweisungsmassnahme) scheiterte einstweilen am Widerstand der Vereinigung
der Trägergesellschaften und der Heimleiter » . Die Fachöffentlichkeit
sei doch über Massnahmen und Möglichkeiten , unter anderem durch
einen Kongress in Luxemburg (1992) informiert . Als Beispiele führt
er das „Family Project“, das „Video-Home-Training“ und die „ Services d’éducation
spécialisée et de soins à domicile“ an. Neben mangelndem
politischen Willen seien « kindische Streitereien zwischen Beamten
von den verschiedenen Ministerien » und die Tatsache , dass das zuständige
Minsterium grundsätzlich nur noch die etablierten Träger im Bereich
der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen will , für die derzeitige
Situation mitverantwortlich.
Dass gewusst ist, was zu tun wäre, zeigt die theoretische Ausarbeitung
der oben genannten Charta , die alle wesentlichen Rechte für das Kind
anführt. So z.B. « L‘enfant placé a le droit que ses
parents et les membres de sa famille d’origine sont associés à
la mesure de placement le plus souvent et le plus étroitement que
possible ».
Im ebenfalls oben erwähnten Weissbuch ist folgendes zu lesen :
« Cependant, la réalité est telle qu’il existe un manque
de structures alternatives et que les structures existantes (l’assistance
éducative, services de guidance, structures d‘accompagnement…) sont
souvent incapables de prendre en charge le mineur et sa famille, faute
de moyens de fonctionnement (budget, effectif en personnel…) et faute d’une
meilleure politique en matière de prévention. » Ebenfalls
dort steht , dass neben einem „Projet d’Action en Milieu Ouvert“ und dem
SCAS keine spezialisierten Strukturen existieren, die erzieherische Hilfe
in den Familien leisten , obschon diese in punkto Prävention und auch
in finanzieller Hinsicht ihre Proben bestanden hätten. Als Alternativen
zur Heimplazierung werden « assistance éducative, Kiseninternvention
(„families first“), internats socio-familiaux multidisciplinaires, centres
d’accueil spécialisés dans le domaine des enfants ayant des
troubles spécifiques » angeführt. Wie man sieht, sind
das keine neuen Ideen, weil bereits vor 10 Jahren erkannt und am Anfang
dieses Abschnitts bereits erwähnt. Die Ideen allein nützen den
Betroffenen jedoch nicht.
Schlussfolgerung : Was tun ? Es tun !
Alle Autoren scheinen sich einig, dass es auch bei uns an der Zeit ist, vom Schutz- bzw. Kontrollgedanken wegzukommen und ihn durch den Hilfegedanken zu ersetzen. Weiters gilt es, die Alternativen und die Hilfsmassnahmen, die sich anderswo bewährt haben, endlich auch in Luxemburg in die Praxis umzusetzen. Dies bedeutet für manchen sicher ein Umdenken oder eine Umstellung, aber jeder der im Sozialbereich arbeitet oder dafür zuständig ist, sollte sich bewusst sein, dass dieses Aufgabenfeld einem stetigen Wandel unterliegt und von jedem verlangt, regelmässig die Strukturen und Konzepte zu überdenken. HARTMANN-HIRSCH bestätigt, dass Alternativvorschläge zur Tag- und Nachtplazierung in einer Pfegefamilie oder in einem Heim in Luxemburg auf kein fruchtbares Echo stossen. Um eine breitgefächerte Palette diverser Heimangebote und Alternativen effektiv zu gestalten, ist, neben einer von Grund auf reformierten Erzieherausbildung, eine verstärkte Förderung spezifischer Weiterbildungsangebote für die Professionnellen des Sektors unbedingt erforderlich.
Zweitens sollten die guten Ansätze aus der « Charte des droits
de l’enfant en matière de placement » umgesetzt werden.
Als wichtiger Punkt erscheint mir die Forderung, dass die Plazierung
eine Ausnahme bleiben muss, die so kurz wie möglich sein soll. Wenn
es zur Plazierung kommt, gilt es Folgendes zu beachten :“ L’enfant placé
a le droit à l’établissement, par les services impliqués
au niveau de son accueil, d’un projet psycho-thérapeutique et socio-pédagogique
individualisé.“ Dabei ist der Meinung des Minderjährigen
und dessen Familie Rechnung zu tragen. Dies gilt ebenso bei der periodischen
Reevaluierung der Ziele und der Notwendigkeit der beschlossenen Massnahmen.
Die Ziele sollten klar definiert sein, sowie die Aufgaben die für
die Betroffenen daraus erwachsen und den voraussichtlichen Zeitraum der
praktischen Umsetzung. E.T. & F.N. fragen sich, ob Qualitätskontrolle
und Qualitätssicherung für die Sozialarbeit Fremdwörter
seien: « In Luxemburg besteht für die Anbieter von sozialen
Diensten immer noch keine Verpflichtung, die von ihnen durchgeführten
Dienste zu planen bzw. Massnahmen schriftlich festzuhalten, die Hilfsangebote
in regelmässigen Abständen auf ihre Ziele und Qualität hin
zu überprüfen und/oder die durchgeführten Massnahmen zu
dokumentieren ». Schriftlich festgehaltene Grundlagen erleichtern
zudem den notwendigen Informationsaustausch und vermeiden weitgehens Missverständnisse
und Unklarheiten.
Hat man etwa Angst vor den Ergebnissen von Effektivitäts- und
Qualitätskontrollen oder ist man einfach nicht daran interessiert,
weil man doch alles Notwendige fürs materielle Wohl und den Schutz
der Kinder vor ihrer schädlichen Umgebung getan hat? Eine Studie
wurde zwar vor einiger Zeit von der Caritas in Auftrag gegeben, aber müssten
Qualitätsnachweis und Forschung im Sozialbereich nicht eine
Bedingung sein, wenn es ums Wohl vieler Minderjährigen und um den
Erhalt grosser Summen öffentlicher Gelder geht ?
Und zum Schluss möchte ich noch auf einen gesellschaftspolitischen
Aspekt hinweisen. ACHTEN & BRANDHORST betonen : »Die gesellschaftspolitische
Seite wird allerdings im Weissbuch völlig vernachlässigt ».
Individuelle Ursachen mag es für die einzelne Heimeinweisung wohl
geben, aber die Ursachen müssen auch im sozialgesellschaftlichen
Umfeld gesucht werden, wo Armut (auch in Luxemburg) zur Vernachlässigung
und Gewalttätigkeit führt. Es ist bequemer alle Schuld auf den
Einzelnen abzuschieben, statt zu fragen, welches Umfeld welche Hilfestellung
benötigt, damit erst gar nicht so viele Notsituationen entstehen.